Spezialfällung

Spezialfällung

  • Fällungen ab einem Stammumfang von 80 cm (WEN) bis 100 cm (R) bedürfen einer Genehmigung und werden in der Regel, bedingt durch den Vogelschutz, im Winterhalbjahr (zwischen Oktober und März) durchgeführt.
  • Unerwünschte Fällungen können verhindert werden, wenn rechtzeitig gezielte Präventionsmaßnahmen von Seiten der Baumpflege getroffen werden (vgl. hierzu die Hinweise unter "Leistungen -  Kronenschnitt")
  • Ist dieser finale Eingriff dennoch unabwendbar (z.B. durch Stürme, Blitzschlag, falsche Schnittmaßnahmen in der Vergangenheit, Baumerkrankung etc.), werden auch schwierige Fällungen durchgeführt.
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