Baumkontrolle

Baumeigentümer - privat oder öffenlich - sind dazu verpflichtet, für einen verkehrssicheren Zustand ihrer Bäume zu sorgen.

"Regelmäßige Kontrollen an Bäumen sind daher erforderlich, um Schäden an Bäumen zu erkennen, zielgerichtete Maßnahmen einzuleiten und somit der Verkehrssicherungspflicht zu genügen bzw. Haftungsansprüche abzuwenden." (vgl. FLL-Baumkontrollrichtlinien 2010)

Die Baumkontrolle (Regelkontrolle) erfolgt in Form einer "fachlich qualifzierten Inaugenscheinnahme" vom Boden aus und besteht aus folgenden Arbeitsschritten:

  1. Baumbeurteilung
  2. Übertragung (Software) und Dokumentation der Daten.
  3. Ableitung von Empfehlungen zu Art und Umfang der zu tätigenden Baumpflegemaßnahmen bzw. eingehenden Untersuchungen, und zu den zeitlichen Abständen der Regelkontrollen ("Regel-Kontrollintervalle").

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